Bauturbo

Gorch-Hannis la Baumé

Der Bauturbo schränkt ausschließlich auf Bestimmungen ein, die sich Kommunen in den Bebauungsplänen selbst gegeben haben. Alle kommunalen Bestimmungen können, wenn die Ausschussmitglieder bzw. Stadtvertreter es mehrheitlich wollen, außer Kraft gesetzt werden. Das Argument vieler Genehmigungsversagungen war, dass Nichteinhalten der Grundzüge der Planung. Dies ist nun kein Versagungsgrund mehr. Diese Freiheit ist leider zeitlich begrenzt. Bauwillige müssen schnell handeln, Grundeigentümer werden lediglich in dem Gültigkeitszeitraum von 5 Jahren von den Fesseln der B-Pläne befreit. Es können z. B Baulinien, Grund- und Geschossflächenzahlen unter Beachtung des Bauordnungsrechts überschritten werden. Die Wärmeschutz- und Schallschutzverordnung, die Baumschutzsatzungen und Satzungen aller Art bleiben davon unberührt. Die Verletzung der Grundzüge der Planung haben früher zwangsläufig zur Ablehnung geführt. Dies ist kein zwingendes Totschlagargument mehr. Bauvorhaben müssen sich allerdings gem. dem Ordnungsrecht in die Umgebung einfügen. Leider stellt der Bauturbo nur die Kommunale Planung zur Disposition. Das Bauordnungsrecht, ob Bundes.- oder Landesbauordnung,  ist von der Liberalisierung nicht betroffen. Wünschenswerte Genehmigungsfreistellungen für Bauvorhaben geringer Bedeutung, wie z. B ein Gartenschuppen oder der Anbau bzw. Umbau bis zum Wert von z. B. 300.000,00 € hat es nicht gegeben. Gerade diese Art der Freistellungen hätten dem Bauturbo den erforderlichen Schub versetzt.. Diese Freiheit wäre im Sinne der FDP gewesen. Dabei sollte man wissen, dass die Genehmigungsprozesse der Ämter oft zur Verzögerung, selten zur Verbesserung der Vorhaben führen. Genehmigungsbehörden übernehmen grundsätzlich keine Verantwortung für ihr Handeln. Die Haftung für einen bauordnungsrechtlich einwandfrei erstellten Bau übernimmt trotz intensiver Prüfung der Behörde, immer der planende Architekt. Wenn kommunale Planungen so einfach außer Kraft gesetzt werden können, stellt sich die politische Frage, ob sich Kommunen überhaupt noch detaillierte Regeln geben sollten. Das Erstellen eines B-Planes ist immer mit viel Geld verbunden. Im Zweifel fehlt dieses Geld dem Ausbau der Schulen und Kindergärten. Wenn nun auf höchster politischen Ebene entschieden werden kann, dass es dieser ortsbezogener Planung gar nicht bedarf, dann hat die FDP damit ein ordnungspolitisches Problem.

Dennoch begrüßen wir Freien Demokraten den Bauturbo sehr. Der Bauturbo zeigt, dass viele Gängeleien verzichtbar sind. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die vielen Einschränkungen in den B-Pläne der 60´iger Jahre zu richten. Im Sinne des Rechts auf Entscheidungsfreiheit jedes Einzelnen unterstützen wir den Bauturbo und fordern schon heute seine Verlängerung ein.

Zur Überarbeitung des B-Plan 24 hat Die FDP-Fraktion bereits vor zwei Jahren einen Antrag gestellt. Damals ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden. Der Anlass unsres Antrages war der zunehmende Siedlungsdruck auf das Stadtgebiet Bargteheide. Die Überarbeitung des B-Planes 24 macht unter den derzeit vorherrschenden Mehrheitsmeinungen in dem Plangebiet jedoch keinen Sinn. Die angedachte Erschießungsstraße ist nicht umsetzbar, weil viele Grundeigentümer den erforderlichen Boden der Stadt nicht verkaufen wollen. Deshalb bedarf es auch keines Grundstücksstreifens in 20 m Breite für die Erschließungsstraße mehr. Die Straße wird nie realisiert werden.  Die Stadtvertretung wird in dieser Woche den Bauturbo ohne Einschränkungen  beschließen. Er wird damit die Alternative in den nächsten 5 Jahren für die Schaffung von Wohnraum auf allen regelbasierten B-Plangeländen.

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