Ein schwarzer Tag für die Demokratie in S-H

Seit dem 02.02.2024 ist es amtlich. Der Abbau der demokratischen Grundrechte ist nicht grundrechtswidrig. Was ist geschehen. Das Wahlrecht wurde von der Kieler Koalition geändert und hat die Billigung durch das Verfassungsgericht erhalten. Es kann in den Städten Schleswig-Holsteins nicht mehr von ausgewogenen Entscheidungen, getragen von der Wählerschaft, die Rede sein. Hat 2008 der Landesverband von Bündnis90/Die Grünen mit dem Argument der Chancengleichheit noch gegen die Fünf-Prozent-Klausel in Schleswig-Holstein erfolgreich geklagt und für deren Abschaffung gesorgt, so ist dieser Ansatz mit dieser Wahlrechtsnovellierung ad Acta gelegt. Mit dem Auftreten der AfD scheint Panik in den Kieler Regierungsfraktionen um sich zu greifen. Die CDU hat die AfD als gefährlich erkannt, was sie auch ohne Zweifel ist, und eine Brandlinie gezogen, die jede Diskussion über die AfD ausschließt. Die Folge ist, dass breite Bevölkerungsschichten nicht wissen, was die AFD inhaltlich ausmacht und sie deshalb wählen. Wer nicht erklären will, warum die AfD gefährlich ist, hält dieser Partei den Steigbügel und schwächt die demokratische Ordnung. Was für die Grünen noch im Jahr 2008 von Bedeutung war, scheint heute nur noch Makulatur zu sein. Wer Politik per Rechtsverordnung macht, verlässt den demokratischen Weg.

Kaum jemand weiß, dass mit dem Kieler Beschluss eine neue Prozentklausel auf kaltem Weg eingeführt wurde. Um eine Fraktion bilden zu können, werden nun in Bargteheide drei gewählte Stadtvertreter, also 9,8 %. der Wählerstimmen für jede Partei erforderlich. Um in allen Ausschüssen an den Diskussionen teilnehmen zu können, ist die Bildung einer Fraktion zwingend erforderlich. War es doch bisher immer das Ziel aller demokratischer Parteien, Entscheidungen mit einem möglichst breitem Spektrum der Wählerschaft im Rücken fällen können, werden in Zukunft kleine Parteien sich nur noch eingeschränkt an den Diskussionen in den Ausschüssen dabei sein. Sie fallen dem Versuch, die AFD möglichst aus den Entscheidungen herauszuhalten, als Kollateralschaden zum Opfer. Diese Wahlrechtsänderung wird der Demokratie nachhaltigen Schaden zufügen.

Die Kandidaten kleiner Parteien müssen die neue Hürde nicht fürchten. Sie sind gewählt, wenn ihre Parteien die erforderlichen Stimmen erreichen. Entscheidend für die inhaltliche Arbeit ist die Bildung einer Fraktion. Nur sie gibt den Parteien das Recht, in allen Ausschüssen und Arbeitsgruppen mitzuwirken. Dies wäre in Bargteheide auch möglich, wenn die CDU mit dem Gewinn der Wahlkreise keine Ausgleichsmandate erzeugen würde. Wenn statt der 27 nun 31 Stadtvertreter in die Stadtvertretung einziehen, werden für die Mitsprache ca. 9,8 % der Wählerstimmen erforderlich. Dem Umstand könnte auch die WfB in der nächsten Wahl zum Opfer fallen. Wenn dann die AfD antritt und 10 % erringt, ist sie als Fraktion an allen Entscheidungen beteiligt. Und kleine demokratische Parteien bleiben außen vor. Herr Günter, wie dumm ist das denn? Haben Sie das so gewollt? Es muss doch klar sein, dass dies das demokratische Lager nachhaltig schwächt und die Extremisten stärkt.

Diese Regelung wirkt sich auf alle Städte in Schleswig-Holstein aus. Im Gegensatz zu den Regierungsparteien gibt es in Bargteheide noch wahre Demokraten. Hier wurde als Antwort auf die Wahlrechtsnovellierung beschlossen, die Sitze in den Ausschüssen von 12 auf 13 zu erhöhen. Die CDU hat entsprechend dem Wahlergebnis das Anrecht auf den 13ten Sitz. Diesen zusätzlichen Sitz hat die CDU der FDP abgetreten. Die FDP hat so ihren vom Wähler übertragenen Auftrag zurückerhalten. Wenn das Wahlrecht nicht überarbeitet wird, können in zukünftigen Wahlen mehr als 20 % der Wählerstimmen unberücksichtigt bleiben. Gerade die Stimmen, die sich schon heute nicht mehr vertreten fühlen, werden dann gar nicht mehr zur Wahl gehen. Diese Wahlrechtsnovellierung führt mit verfassungsrechtlicher Billigung in Schleswig-Holstein zur Stärkung des Extremismus.

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