Notstand Wohnen

Gorch-Hannis la Baume

Bereits im November letzten Jahres haben wir über die Wohnungsknappheit gesprochen. Freie Wohnungen sind in Bargteheide praktisch nicht verfügbar.

Die Stadt allein kann den Fehlbestand nicht ausgleichen. Dennoch ist das städtische Engagement von Bedeutung. Objekte im Mehrfamilienhausbau sind zwar angelegt, werden aber von Bauträgern derzeit nicht realisiert. Es bleibt nur noch der private Hausbesitzer, der sein privates Objekt für seine Familie oder zur Vermietung aufstocken bzw. erweitern möchte. Es gibt Grundstückseigner, die noch über viel Fläche verfügen, worauf in der Nachkriegszeit die Eigenversorgung sicher gestellt wurde. Diese Flächen liegen oft brach und warten auf eine Teilungsgenehmigung mit Baurecht. Nicht selten erleben wir, dass Bauanträge gestellt werden, die dann negativ bescheinigt werden müssen, weil die Politik seit Jahren notwendige Korrekturen an den B-Plänen links liegen ließ. Für diese Anträge galt immer, dass das gesamte Baugebiet bearbeitet werden muss. Nur ist dies nicht geschehen. Es gehört zu den zentralen Aufgaben der Politik, dafür zu sorgen, dass Grundstücke planrechtlich für den bedarfsgerechten Wohnungsbau vorbereitet werden. Grundstücke, die noch den Nachkriegsanforderungen der Selbstversorgung genügen, sind heute nicht mehr zeitgemäß. Eine B-Planentwicklung im Bereich eines bestehenden Wohngebietes ist immer eine Angebotsplanung, die Grundeigentümer annehmen können, aber nicht müssen. Es sind die Bürger selbst, die im Rahmen der neuen B-Planvorgaben ihre Stadtteile gestalten. In der Vergangenheit wurden viele Bauwillige mit dem Totschlagargument: „ihr Vorhaben würde nicht in die nähere Umgebung passen“ abgewiesen. Deshalb ist aus Sicht der FDP die Überarbeitung der Bebauungspläne ein unbedingtes Muss. Im Rahmen dieser Überarbeitung würden die Baulinien verändert und die Grundflächenzahlen sowie die Geschossflächenzahlen angepasst werden. Der Baum, der einer Bebauung im Wege steht, muss zum Wohl der Allgemeinheit gefällt werden dürfen. Baumschutzsatzungen können für Grundeigentümer immer dann zum Problem werden, wenn sich ein Baum unbeachtet entwickelt und inzwischen groß gewachsen mittig auf einer möglichen Baufläche steht. Die so ungewollt entstandene Unbebaubarkeit führt zu einem erheblichen Wertverlust des Grundstücks und macht das Bauen, auch für die Erben unmöglich. Diese Art der Enteignung liegt nicht im gesellschaftlichen Interesse. Auch dann nicht, wenn ein prachtvoller Baum gefällt werden müsste. Die Politik hat es in der Hand, sie könnte den Staub aus den B-Plänen entfernen. Damit entfallen viele Gängeleien, denen sich Bauwillige ausgesetzt sehen.

Bereits im letzten Jahr wollten wir mit der CDU gemeinsam 150.000,00 € für die Überarbeitung eines B-Planes im Haushalt bereit stellen. Leider ist dieser Betrag im letzten Moment wieder herausgenommen worden. Die FDP wird nun den Antrag stellen, dass 500.000,00 € in den Haushalt 2025 für die Überarbeitung der B-Pläne bereit gestellt wird. Es lassen sich damit mehrere alte B-Pläne überarbeiten. Die Schaffung einer angemessenen Daseinsvorsorge ist die zentrale Aufgabe der Politik. Eile ist geboten.

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